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Gebäudereinigung für Vermieter – Tipps & Pflichten

Gebäudereinigung für Vermieter

Als Vermieter tragen Sie nicht nur die Verantwortung für den baulichen Zustand Ihrer Immobilie, sondern auch für deren regelmäßige Reinigung und Pflege. Eine saubere Immobilie wirkt sich positiv auf die Mieterzufriedenheit, den Werterhalt und die langfristige Vermietbarkeit aus. Doch welche Reinigungsaufgaben müssen Vermieter übernehmen? Was kann an Mieter weitergegeben werden? Und wie hilft ein professionelles gründliche Pflege Ihrer Immobilien dabei, alle Pflichten effizient zu erfüllen?

In diesem Blogbeitrag erfahren Sie praxisnahe Tipps und rechtliche Grundlagen rund um die Gebäudereinigung für Vermieter – inklusive aktueller Empfehlungen für die Reinigungshäufigkeit, Vertragsgestaltung und Auswahl eines passenden Dienstleisters.

Warum ist Gebäudereinigung für Vermieter so wichtig?

Werterhalt der Immobilie

Verschmutzte Treppenhäuser, vergraute Fassaden oder ungepflegte Außenanlagen hinterlassen nicht nur einen schlechten Eindruck, sondern führen auf Dauer zu baulichen Schäden. Regelmäßige gewerbliche Gebäudereinigung beugt kostspieligen Sanierungsarbeiten vor und erhält den Immobilienwert.

Mieterzufriedenheit & -bindung

Saubere Gemeinschaftsflächen erhöhen das Wohn- und Arbeitsgefühl erheblich. Zufriedene Mieter bleiben länger, sind zahlungsbereiter und empfehlen das Objekt eher weiter. Dies gilt für Wohnhäuser ebenso wie für gewerbliche Mietobjekte.

Rechtliche Verpflichtungen

Als Vermieter sind Sie laut § 535 BGB zur Instandhaltung und ordentlichen Bewirtschaftung verpflichtet. Dazu zählt auch die Reinigung der gemeinschaftlich genutzten Bereiche, sofern nicht vertraglich anders geregelt.

Welche Bereiche der Immobilie müssen gereinigt werden?

Ein professioneller Anbieter für Gebäudereinigung Dortmund 44139 kann Vermieter dabei unterstützen, sämtliche relevanten Bereiche zuverlässig zu reinigen:

Treppenhäuser und Flure

Die Reinigung von Treppenhäusern gehört zu den häufigsten Streitpunkten zwischen Vermieter und Mieter. Regelmäßiges Kehren und Wischen, insbesondere in Mehrparteienhäusern, ist essenziell.

Eingangsbereiche & Haustüren

Ein gepflegter Eingangsbereich ist das Aushängeschild des Gebäudes. Türglas, Klingelschilder, Fußmatten und Briefkastenanlagen sollten regelmäßig gereinigt werden.

Keller & Abstellräume

Auch selten genutzte Räume müssen gereinigt und kontrolliert werden – insbesondere auf Schimmel, Schmutz und Ungezieferbefall.

Fahrstühle

Fahrstühle sollten nicht nur technisch geprüft, sondern auch regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden – insbesondere Türbereiche, Knöpfe und Handläufe.

Müllplätze & Außenanlagen

Überquellende Mülltonnen, verschmutzte Wege oder ungepflegte Grünflächen wirken abschreckend auf Mieter und Besucher. Eine gewerbliche Gebäudereinigung kann hier für Sauberkeit und Ordnung sorgen.

Fenster & Fassaden

Je nach Lage und Verschmutzungsgrad sollten Fensterfronten und Fassaden regelmäßig gereinigt werden – bei Wohn- und Gewerbeobjekten mindestens 1–2 Mal pro Jahr.

Unterhaltsreinigung: Die Basis für saubere Mietobjekte

Die sogenannte Unterhaltsreinigung in Dortmund bildet das Rückgrat jeder professionellen Gebäudereinigung für Vermieter. Dabei handelt es sich um wiederkehrende Reinigungsarbeiten, die in festen Intervallen durchgeführt werden – etwa täglich, wöchentlich oder monatlich.

Ein typischer Reinigungsplan für ein Mehrfamilienhaus kann wie folgt aussehen:

Bereich

Reinigungshäufigkeit

Treppenhaus

1x pro Woche

Kellerflure

1x im Monat

Fenster im Treppenhaus

2x pro Jahr

Außentreppen & Wege

nach Bedarf (Laub, Schnee)

Müllplatz

1–2x pro Woche

Grünanlagen

saisonal (Frühjahr, Sommer)

Ein erfahrenes Reinigungsunternehmen Dortmund erstellt Ihnen einen maßgeschneiderten Plan, der auf die Bedürfnisse Ihrer Immobilie abgestimmt ist.

Was darf auf den Mieter umgelegt werden?

Laut Betriebskostenverordnung (BetrKV) können bestimmte Reinigungsleistungen auf den Mieter umgelegt werden – vorausgesetzt, sie sind im Mietvertrag als umlagefähige Nebenkosten vereinbart.

Umlagefähige Reinigungskosten:

  • Reinigung des Treppenhauses
  • Reinigung der Flure, Keller- und Gemeinschaftsräume
  • Müllplatz- und Hofreinigung
  • Außenreinigung (z. B. Laub, Schnee)
  • Fensterreinigung (Gemeinschaftsflächen)

Nicht umlagefähig sind hingegen:

  • Reinigungen, die durch Sanierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen nötig werden
  • Sonderreinigungen außerhalb der Regel Intervalle, z. B. bei Vandalismus

Tipp für Vermieter: Lassen Sie sich alle Reinigungsleistungen von Ihrer Reinigungsfirma mit klarer Leistungsbeschreibung und Taktung bestätigen, um Streitigkeiten mit Mietern zu vermeiden.

Selbst reinigen oder Dienstleister beauftragen?

Viele kleinere Vermieter überlegen, ob sie die Reinigung in Eigenregie erledigen (oder den Mietern auferlegen) oder besser eine professionelle gewerbliche Gebäudereinigung beauftragen sollen. Hier eine kurze Gegenüberstellung:

Reinigung in Eigenregie / durch Mieter:

Vorteile:

  • Günstiger, wenn korrekt ausgeführt
  • Kein Vertragsmanagement nötig

Nachteile:

  • Häufige Unzuverlässigkeit
  • Uneinigkeit unter Mietparteien
  • Qualitätsunterschiede
  • Keine Haftung bei Schäden oder Hygienemängeln

Beauftragung eines Reinigungsunternehmens:

Vorteile:

  • Gleichbleibend hohe Qualität
  • Feste Ansprechpartner
  • Zeitersparnis für Vermieter
  • Rechtssichere Abrechnung über Nebenkosten

Nachteile:

  • Höhere monatliche Kosten (können aber umgelegt werden)

Fazit: In der Praxis hat sich die Zusammenarbeit mit einem zuverlässigen Reinigungsunternehmen Dortmund als effizienteste Lösung für Vermieter erwiesen.

Worauf sollten Vermieter bei der Auswahl eines Reinigungsunternehmens achten?

Ein vertrauenswürdiger Partner für die Gebäudereinigung Dortmund 44359 sollte folgende Kriterien erfüllen:

Erfahrung & Referenzen

Spezialisierte Anbieter für die Reinigung von Mietshäusern oder Gewerbeimmobilien kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen und typische Problemstellungen.

Flexible Reinigungszeiten

Die Reinigung sollte außerhalb der Stoßzeiten stattfinden, ohne Mieter oder Gewerbemieter zu stören.

Versicherungsschutz

Ein professionelles Unternehmen ist gegen Schäden, Diebstahl und Ausrutschunfälle versichert – das schützt auch Sie als Vermieter vor Ansprüchen.

Dokumentation & Kontrolle

Gute Dienstleister dokumentieren ihre Leistungen über digitale Protokolle oder Checklisten – ideal für die Betriebskostenabrechnung.

Umweltfreundliche Reinigungsmittel

Achten Sie auf Anbieter, die ressourcenschonend arbeiten, biologisch abbaubare Produkte verwenden und auf Nachhaltigkeit achten.

Spezialfälle: Gewerbeeinheiten in Wohngebäuden

Besonderes Augenmerk gilt gemischt genutzten Immobilien – also Gebäuden mit Wohn- und Gewerbeeinheiten. Hier gelten teilweise unterschiedliche Anforderungen an Reinigungshäufigkeit und Hygienestandards.

Ein Friseurgeschäft im Erdgeschoss stellt z. B. höhere Ansprüche an die Reinigung des Eingangsbereichs als eine reine Wohnnutzung. Auch Büroflächen benötigen in der Regel eine tägliche Unterhaltsreinigung.

Vermieter sollten hier mit dem Mieter individuelle Reinigungsvereinbarungen treffen oder die gewerbliche Fläche separat reinigen lassen – ggf. durch ein spezialisiertes Reinigungsunternehmen Dortmund.

Gebäudereinigung und Verkehrssicherungspflicht

Als Vermieter haften Sie für Unfälle auf Ihren Verkehrsflächen (§ 823 BGB). Dazu zählen u. a.:

  • Rutschgefahr durch nasse Treppen oder nicht gestreute Wege
  • Stolperfallen durch lose Bodenplatten oder Unrat
  • Ungepflegte Müllbereiche mit Schädlingsbefall

Eine regelmäßige, dokumentierte Reinigung durch ein versichertes Unternehmen ist der sicherste Weg, dieser Pflicht nachzukommen.

Winterdienst & saisonale Aufgaben

In der kalten Jahreszeit ist besonders der Winterdienst ein zentrales Thema. Glatte Wege und ungeräumter Schnee können zu schweren Unfällen führen. Als Vermieter sind Sie gesetzlich verpflichtet, für sichere Wege zu sorgen – ggf. auch durch externe Dienstleister.

Ein professionelles Reinigungsunternehmen Dortmund bietet oft auch saisonale Dienstleistungen wie:

So sichern Sie sich ganzjährig gegen Haftungsrisiken ab.

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